Feststellung Rechtskraft Erneuerungswahlen Gemeindebehörden
Die Wahlergebnisse der Gesamterneuerungswahlen vom 8. März 2026 wurden durch den Gemeinderat erwahrt.
Am 8. März 2026 fand der erste Wahlgang der Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030 statt. Der Zusammenzug der durch das Wahlbüro ermittelten Auswertungsergebnisse für
- den Gemeinderat sowie dessen Präsidium,
- die Schulpflege sowie deren Präsidium,
- die Rechnungsprüfungskommission (RPK) sowie deren Präsidium und
- die ev.-ref. Kirchenpflege sowie deren Präsidium
wurde am 20. März 2026 im kommunalen Publikationsorgan, dem Feuerthaler Anzeiger, veröffentlicht.
Rekurse gemäss § 19 Abs. 1 lit. c des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (LS 175.2) sind innert der mit der Veröffentlichung der Ergebnisse angesetzten Frist von fünf Tagen keine erhoben worden. Die amtlich veröffentlichten Auswertungsergebnisse sind demnach unverändert geblieben.
Mit Beschluss vom 13. April 2026 stellte der Gemeinderat folglich gestützt auf § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (LS 161) fest, dass das im kommunalen Publikationsorgan am 20. März 2026 veröffentlichte Ergebnis des 1. Wahlgangs der Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2026 – 2030 vom 8. März 2026 rechtskräftig ist.
8245 Feuerthalen, 17.04.2026
GEMEINDEKANZLEI FEUERTHALEN