Hundehaltung: Leinenpflicht im Wald und am Waldrand
Zwischen April und Juli gilt eine Leinenpflicht im Wald und am Waldrand.
Immer wieder kommt es vor, dass Hunde sich der Kontrolle entziehen und ihrem natürlichen Jagdtrieb folgend Wildtiere jagen. Die Wildtiere verlieren dabei wertvolle Energie und verletzte Tiere verenden oft qualvoll oder müssen von ihren Leiden erlöst werden. Jungtiere gehen ein, weil das Muttertier fehlt. Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig auf Störungen und Gefahren.
Gemäss § 11 lit. e. Hundegesetz gilt deshalb seit 1. Januar 2023 jeweils vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand (bis 50 Meter ausserhalb des Waldes) eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Übertretungen dieser Vorschriften können mit Busse geahndet werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung dieser neuen gesetzlichen Bestimmungen.
GEMEINDEKANZLEI FEUERTHALEN