Kommunale Erneuerungswahlen Gemeindehören 2026: Wahlprotokolle des 1. Wahlgangs (amtliche Publikation)
Amtliche Publikation der Ergebnisse der Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 - 2030 vom 8. März 2026 und Ankündigung des 2. Wahlgangs vom 14. Juni 2026 für die Besetzung der offenen Stellen der ev.-ref. Kirchenpflege.
Das Ergebnis der am 8. März 2026 durchgeführten Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030 lautet gemäss dem Protokoll des Wahlbüros vom 8. März 2026 wie folgt:
Erneuerungswahl von sechs Mitgliedern des Gemeinderats Feuerthalen für die Amtsdauer 2026 – 2030:

Präsidentin bzw. Präsident des Gemeinderats für die Amtsdauer 2026 – 2030:

Erneuerungswahl von fünf Mitgliedern der Schulpflege Feuerthalen für die Amtsdauer 2026 – 2030:

Präsidentin bzw. Präsident der Schulpflege für die Amtsdauer 2026 – 2030:

Erneuerungswahl von fünf Mitgliedern der Rechnungsprüfungskommission Feuerthalen für die Amtsdauer 2026 – 2030:

Präsidentin bzw. Präsident der Rechnungsprüfungskommission für die Amtsdauer 2026 – 2030:

Erneuerungswahl von sieben Mitgliedern der ev.-ref. Kirchenpflege Feuerthalen für die Amtsdauer 2026 – 2030:

Präsidentin bzw. Präsident der Kirchenpflege für die Amtsdauer 2026 – 2030:

Da gemäss dem Protokoll des Wahlbüros vom 8. März 2026 nicht alle Stellen für die ev.-ref. Kirchenpflege im ersten Wahlgang besetzt werden konnten, findet am Sonntag, 14. Juni 2026 ein zweiter Wahlgang statt.
In Anwendung von § 84b Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.
Entscheidend ist im zweiten Wahlgang das relative Mehr (§ 84b Abs. 2 GPR).
Bis zum 18. März 2026, 17 Uhr, können neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Ergebnis des zweiten Wahlgangs wird am 26. Juni 2026 amtlich publiziert.
Gegen das jeweilige Wahlergebnis kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
8245 Feuerthalen, 9. März 2026
GEMEINDERAT FEUERTHALEN