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Dauernde Verkehrsanordnung Bahnstrasse

Auf Antrag der Gemeinde Feuerthalen hat die Kantonspolizei eine Verkehrsanordnung für die Bahnstrasse, Langwiesen, verfügt.

Feuerthalen, Langwiesen, Parkzone Bahnstrasse (westlicher Abschnitt): Signalisation und Markierung von insgesamt 26 Längsparkfeldern gemäss Plan der WBI AG vom 14.11.2024 (gestützt auf die Parkierungsverordnung der Gemeinde Feuerthalen). Auf den markierten Längsparkfeldern ist die Parkzeit von Montag bis Samstag zwischen 07:00 und 19:00 Uhr während 3h gratis und anschliessend gemäss Parkkonzept Feuerthalen gebührenpflichtig. Mit entsprechender Parkkarte ist das Parkieren unbeschränkt gültig. Zwecks Kontrolle der Parkzeit ist die Parkscheibe zu bedienen.

Verfügende Stelle: Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 22.03.2026

Kontaktstelle: Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

GEMEINDERAT FEUERTHALEN