Sperrgut
Was gehört dazu
Hauskehricht, der wegen seiner Abmessung oder seines Gewichtes nicht in offizielle Behältnisse passt. Wie zum Beispiel:
- bis 50 x 50 x 50 cm (1 Sperrgutmarke)
- bis 100 x 50 x 50 cm (2 Sperrgutmarken)
- Stühle, Tablare, Harassen, Matratzen (je Stück 1 Sperrgutmarke)
- Sofas pro Sitz (1 Sperrgutmarke)
- Schränke pro Türe (1 Sperrgutmarke)
- Tische bis 4 Personen (1 Sperrgutmarke)
- Tische ab 4 Personen (2 Sperrgutmarken)
- Kommoden, Bettgestelle, Büchergestelle (2 Sperrgutmarken)
- Verpackungen je nach Abmessung
Was nicht
- gut erhaltene Möbel, Geräte, Teppiche gehören ins Brockenhaus
- Elektrogeräte (siehe bei Elektronische Geräte)
- gut erhaltene Matratzen gehören ebenfalls ins Brockenhaus
- Metall oder Teile aus Metall (siehe bei Metall)
Wie & Wo
Sperrgut mit Sperrgutmarke versehen, gebündelt und zusammengepresst an Abfuhrtagen bis um 07.00 Uhr am Strassenrand bereitstellen.
Wann
Die Daten der Touren ersehen Sie aus dem aktuellen Abfallkalender.