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Wieso Feuerthalen zum Kanton Zürich gehört (copy 1)

1452/1544

Das Herrschaftsgeflecht im Mittelalter ist äusserst kompliziert. Es gibt unterschiedliche über- und untergeordnete Herrschaftsrechte, die oft noch miteinander verflochten und verwoben sind. Noch viel komplizierter wird die Sache, weil diese Rechte ver- und gekauft werden können, wie eine Handelsware. Damit können sich Adlige in Geldnot aus einer misslichen Lage befreien. Umgekehrt können finanziell potente Herrschaften durch Zukauf ihr Herrschaftsgebiet vergrössern und abrunden. Neben dem weltlichen Adel, der sich in einen hohen, mittleren und niederen Adel gliedert, mischen in diesem Markt auch die Kirche und die Städte eifrig mit. Ja – die Städte verdrängen den Adel durch Zukäufe von Territorien im Spätmittelalter sogar aus ihrem Gebiet.

Die Dörfer Feuerthalen und Langwiesen bilden zusammen mit Flurlingen und Uhwiesen das Amt Uhwiesen. Das Amt Uhwiesen ist Teil der Grafschaft Kyburg. Aber die Grafschaft Kyburg hat ihr riesiges Territorium unterteilt und Rechte in kleineren Einheiten an niedrigere Adlige vergeben. So gehört das Amt Uhwiesen zur Vogtei Laufen. Der Herr auf Schloss Laufen ist damit auch der Vogt, also der Richter, über das Amt Uhwiesen. Der grösste Grundherr im Amt Uhwiesen aber ist der Bischof von Konstanz. An ihn müssen die Bauern von Feuerthalen, Langwiesen, Flurlingen und Uhwiesen die grundherrlichen Abgaben, Zinsen und Zehnten liefern.
Im Spätmittelalter beginnen die Städte Zürich und Schaffhausen sich ein Territorium über die Stadtgrenzen hinweg zu erwerben. Sie werden dadurch zu sogenannten Stadtstaaten. Die Stadt Schaffhausen kauft sehr erfolgreich Gebiete am Nordufer des Rheins dazu. Am Südufer gelingt ihr dies weit weniger gut. Immerhin vermögen die Schaffhauser, Adlige aus ihrem Herrschaftsbereich auf Schloss Laufen einzusetzen und so die Hand über das Gebiet auszustrecken.
1452 aber erwirbt die Stadt Zürich die Grafschaft Kyburg und gliedert sie in das Gebiet des Stadtstaates Zürich ein. So gelangen auch das Schloss Laufen und das Amt Uhwiesen in den Machtbereich der Stadt Zürich. Nun beginnt ein rund hundert Jahre währender Prozess, in dem es darum geht, wer im Gebiet der Herrschaft Laufen respektive am Südufer des Rheins das Sagen hat – die Schaffhauser mit „ihren“ Vögten auf Schloss Laufen oder die Stadt Zürich mit ihrer Landvogtei Kyburg? Immer wieder versucht Schaffhausen seinen Einfluss in der Herrschaft Laufen zu verankern, aber das viel stärkere Zürich verhindert dies jeweils wieder. 1542 schliesslich kann die Stadt Zürich alle Rechte an Schloss Laufen erwerben. Durch diesen Kauf ist der Machtkampf zu Gunsten des Stadtstaates Zürich entschieden – und Feuerthalen und Langwiesen werden definitiv zu Zürcher Dörfern.



Schloss Laufen in einer Zeichnung aus dem 16. Jahrhundert.

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