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Eine politische Gemeinde und zwei Zivilgemeinden (copy 1)

1798

 

Die Helvetik verfügt zwar die Gründung der Municipalgemeinde, was der späteren politischen Gemeinde entspricht. Die alten Gemeinden leben aber weiter, und zwar in Form von Zivilgemeinden. Während bei den politischen Gemeinden alle Schweizer Bürger stimmberechtigt sind, gehören den Zivilgemeinden weiterhin ausschliesslich diejenigen als Bürger an, die bereits vor dem Umbruch Feuerthaler oder Langwiesner gewesen sind. Nach der Gründung der Municipalgemeinde wird wohl der Wohnsitz ausschlaggebend gewesen sein, welcher Zivilgemeinde man als Feuerthaler Bürger angehört hat.

Die Zivilgemeinden bleiben lange Zeit mächtige Organe. Sie verfügen zwar nicht mehr über politische Macht, sind aber für zahlreiche Aufgaben zuständig, so zum Beispiel für das Flur-, Strassen-, Wasser-, und Feuerwehrwesen. Schritt für Schritt werden diese Aufgaben aber den politischen Gemeinden übertragen, so dass die Zivilgemeinden an Bedeutung verlieren. Am 3. Juli 1927 beschliesst die Zivilgemeinde Feuerthalen deshalb, diese Körperschaft aufzuheben. Der Regierungsrat stimmt dem Anliegen zu, womit sie 1928 definitiv aufgehoben wird.
Auch in Langwiesen stellt 1927 der damalige Vorstand der Zivilgemeinde einen Antrag auf Auflösung der Körperschaft. Anders als in Feuerthalen lehnt die Bürgerschaft der Zivilgemeinde dieses Ansinnen aber ab.

 



Die Feuerwehr ist bis weit ins
19. Jahrhundert noch Sache der Zivilgemeinden

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