Für die notwendige Wasserschiebersanierung und die Lecküberwachung für die Wasserleitung im Rütenenweg wurde ein Kredit in der Höhe von CHF 20'000.00 gestützt auf Art. 27 Abs. 2 Ziff. 3 und ein Kredit in der Höhe von CHF 26'000.00 gestützt auf Art. 27 Abs. 1 Ziff. 1 der Gemeindeordnung genehmigt.