10.03.2025: Übernahme Bestattungskosten auswärtiger Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner
Feuerthalerinnen und Feuerthaler, welche aus der Gemeinde Feuerthalen direkt in ein auswärtiges Pflege- und/oder Altersheim abgemeldet werden mussten, können auf Wunsch in der Gemeinde Feuerthalen bestattet werden. Die Kosten für die Bestattung werden im Sinne von § 45 Abs. 2 der Bestattungsverordnung des Kantons Zürich von der Gemeinde Feuerthalen übernommen.