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Feuerthalens ganz besondere Wirtschaft

1591 – 1798

Da in Feuerthalen die Bauern von ihren landwirtschaftlichen Erträgen aus Viehzucht, Ackerbau und Weinbau mehr schlecht als recht leben können, und auch Schifffahrt und Fischfang nicht betrieben werden dürfen, wenden sie sich schon früh neuen Erwerbsmöglichkeiten zu: Dem Gewerbe, dem Handwerk und dem Handel. Das ist aussergewöhnlich!
Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit beschränken sich das dörfliche Handwerk und Gewerbe in aller Regel auf die beschränkten Bedürfnisse der eigenen lokalen Bevölkerung. Die Städte, die mit strenger Hand über die Landschaft herrschen und über die Marktrechte verfügen, achten tunlichst darauf, dass sich in den Landgemeinden kein starkes Gewerbe entwickeln kann. Die Feuerthaler konzentrieren sich mit ihrem Kleingewerbe aber nicht nur auf die Bedürfnisse ihres Dorfes, sondern werden über die Grenzen hinaus tätig. Bedient werden vor allem die Durchreisenden von Schaffhausen nach Winterthur und Zürich. Da die Brücke über den Rhein während langer Zeit die einzige Verbindung von Schaffhausen nach Winterthur und Zürich bildet, müssen alle Reisenden Feuerthalen durchqueren. Zürich zeigt sich dem Feuerthaler Gewerbe gegenüber wiederholt grosszügig, was dem benachbarten Schaffhausen jedoch überhaupt nicht passt. Schaffhausen pocht auf seine Monopolrechte.

Am 1. September 1591 schliessen die Stadtstaaten Zürich und Schaffhausen deshalb einen Vertrag, der regelt, was in Feuerthalen erlaubt und was verboten ist. Der Vertrag verbietet es den Feuerthalern, Salz auf Gassen oder öffentlichem Grund zu verkaufen. Hingegen ist Salzhandel in den Häusern erlaubt, sofern das Salz mit der Hand ausgemessen wird. Das Ausüben von Handwerk und der Verkauf der entsprechenden Erzeugnisse wird erlaubt. In der Stadt Schaffhausen dürfen diese Erzeugnisse jedoch nur auf den Jahrmärkten angeboten werden. Weissbrot dürfen die Feuerthaler Bäcker nicht im Ort selber, sondern nur in Schaffhausen an den Mann bringen und zwar dort, wo dies auch die städtischen Bäcker tun. In dieser Art und Weise sind noch viele andere Tätigkeiten mit grossen Einschränkungen erlaubt.

Unter diesen Bedingungen entwickelte sich eine gewerbliche Struktur, die nicht von der städtisch-zünftischen Monopolwirtschaft erstickt werden kann. So zählt Feuerthalen 1771 beispielsweise nur drei Bauern, die alle einem Nebenerwerb nachgehen, aber 5 Rebmänner (allerdings ohne eigene Weinberge), 4 Wirte, 2 Gerber, 2 Dreher, 1 Glaser, 6 Bäcker, 1 Zimmermann, 2 Nagelschmiede, 2 Küfer, 3 Schuhmacher, 3 Schneider, 1 Näherin, 1 Kupferschmid, 1 Chirurg, 1 Scharfrichter, 3 Färber, 2 Metzger, 2 Hafner, 2 Strumpfweber, 1 Orgelmacher, 2 Knopfmacher, 1 Diamantschleifer, 3 Weber, 2 Tischmacher, 1 Kunstmaler, 1 Maurer, 1 Degenschmied. Dies alles bei lediglich 77 Haushaltungen und 323 Einwohnern vom Kleinkind bis zum Greis. Schon damals präsentiert sich damit die wirtschaftliche Struktur Feuerthalens erstaunlich städtisch. Sie hat bis 1798 Bestand, als mit der Helvetischen Republik auch die Handels- und Gewerbefreiheit eingeführt wird.

 

 



Verzeichnis der Feuerthaler Handwerker und Gewerbler 1895.

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