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Vorübergehende Verbesserungen im Schulwesen

1803

In der Helvetischen Republik (1798 – 1803) wird zum ersten Mal einer guten Schulbildung hohe Priorität beigemessen. Bereits 1803 aber beendet Napoleon auf Druck der Schweizer Eliten das Experiment „Helvetische Republik». Er verfügt die sogenannte Mediationsakte. Die alten Eliten machen bereits in dieser Periode einige der helvetischen Neuerungen wieder Rückgängig. Erst recht wird das Rad der Zeit während der Restauration (1815 – 1830) zurückgedreht. Für ein erstes Schulgesetz reicht es aber gerade noch. Am 4. Juni 1803 erlässt es die Zürcher Regierung. Dieses Schulgesetz gibt noch kaum Details vor, was an den Zürcher Schulen gelehrt werden soll.

Feuerthalen verfügt schon damals über eine eigene Schule, die auch von den Kindern aus Langwiesen besucht wird. Als Schulziel hält die damalige Schulordnung fest, «dass kein Schulkind unter irgend einem Vorwande der täglichen Schule entlassen werde, bis es fertig und verständlich lesen und ordentlich schreiben kann, und zum sittlich-religiösen Unterricht dienliche Stellen und Sprüche mit Verstand auswendig gelernt, auch das Einmal-Eins mit einigen Anfängen des Kopfrechnens innehat. Für die Töchter mag des Schreibens halber vom Pfarrer und Stillstand eine Ausnahme bewilligt, aber kein Knabe soll entlassen werde, ehe er schreiben gelernt hat.» (Die heute etwas seltsam anmutenden Sätze sind nicht falsch geschrieben. Früher hat man anders gesprochen. Zudem gab es keine offizielle Gramatik. Man schrieb gerade so, wie man es als korrekt empfand.) So bescheiden diese Ziele sind, so wenig werden sie eingehalten. Wird ein Kind auf dem Hof oder zum Weben gebraucht, wird die Schulpflicht «vergessen».

Das erste Schulhaus Feuerthalens wurde bereits 1780 an der Trüllergasse 12 und 14 in der Nähe des Fürstengutes erbaut.
Impression aus einem Schulzimmer um 1800. Gerade wird gesungen.
Impression aus einem Schulzimmer um 1800. Gerade wird gesungen.

 

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