Namensänderung
Namenserklärung nach Scheidung
Wer durch die Heirat seinen Namen geändert hat, kann innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung seinen angestammten Namen respektive den vor der Heirat getragenen Namen wieder annehmen. Über die nötigen Dokumente informiert Sie das Zivilstandsamt Bezirk Andelfingen gerne.
Ordentliche Namensänderung
Ordentliche Vor- oder Familiennamensänderungen für im Kanton Zürich wohnhafte Personen werden vom Gemeindeamt des Kantons Zürich bewilligt, wenn wichtige Gründe vorliegen.
Bitte erkundigen Sie sich über den genauen Ablauf und die notwendigen Unterlagen beim:
Gemeindeamt des Kantons Zürich
Abteilung Zivilstandswesen
Feldstrasse 40
8090 Zürich
Tel. 043 259 83 65
zivilstandswesen.gaz@ji.zh.ch
Weitere Informationen:
Zivilstandsamt Bezirk Andelfingen