Unterhaltsverträge

Für Kinder von unverheirateten Eltern mit gemeinsamem oder nicht gemeinsamem Sorgerecht muss ein Unterhaltsvertrag erstellt werden.

Der Unterhaltsvertrag schützt die Interessen des Kindes. Die Vormundschaftsbehörde erteilt den Eltern den Auftrag, in Zusammenarbeit mit dem Jugendsekretariat Andelfingen einen Unterhaltsvertrag abzufassen und danach der Vormundschaftsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Anpassungen der Unterhaltsverträge müssen ebenso durch die Vormundschaftsbehörde genehmigt werden.

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