Adressauskünfte aus dem Einwohnerregister
Die Adressauskünfte richten sich nach § 38 und 39 des Gemeindegesetzes (GG) und § 22 und 23 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG)
Einfache Auskunft
Privaten Personen werden im Einzelfall auf Gesuch hin und ohne Einschränkungen, gemäss § 39 Abs. 1 GG, bekanntgegeben:
- Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug
Pro Auskunft und angefragte Person werden CHF 10.00 in Rechnung gestellt.
Das Bestellformular finden Sie im Online-Schalter
Erweiterte Auskunft mit Interessennachweis
Wenn ein berechtigtes Interesse gemäss § 39 Abs. 2 GG glaubhaft gemacht wird und Ihrer schriftlichen Anfrage ein Interessennachweis beiliegt, werden zusätzlich folgende Daten bekanntgegeben:
- Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort
Pro Auskunft und angefragte Person werden CHF 20.00 in Rechnung gestellt.
Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden an Privatpersonen keine Adressauskünfte per E-Mail oder Telefon beantwortet.
Über Personen mit Datensperre dürfen keine Auskünfte an Privatpersonen und Firmen erteilt werden!
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