Abmeldung / Wegzug
Schweizer Staatsangehörige
Sie ziehen oder sind schon von Feuerthalen/Langwiesen in eine andere Schweizer Gemeinde gezogen und wollen sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen abmelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder Online mittels Abmeldung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie die unten aufgeführten Unterlagen mitbringen resp. bei einer Online Abmeldung per Post an die Einwohnerkontrolle Feuerthalen senden müssen.
Notwendige Unterlagen:
- Schriftenempfangsschein(e)
Sobald wir Ihre Unterlagen erhalten haben, senden wir den Heimatschein an die Einwohnerkontrolle Ihres neuen Wohnortes. Kosten: CHF 20.00 werden in Rechnung gestellt. Die persönliche Abmeldung am Schalter ist gratis.
Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich persönlich bei uns melden.
Militär- oder Zivilschutzdienstpflichtige bitte zusätzlich Dienst- und/oder Zivilschutzbüchlein an die Militärverwaltung senden.
Militärverwaltung – Kreiskommando des Kantons Zürich
Uetlibergstrasse 113
Postfach
8090 Zürich
Ausländische Staatsangehörige
Sie ziehen oder sind schon von Feuerthalen/Langwiesen in eine andere Schweizer Gemeinde gezogen und wollen sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen abmelden. Die Abmeldung muss in jedem Fall persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erfolgen.
Notwendige Unterlagen
- Ausländerausweis(e)
Wegzug ins Ausland (alle)
Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich in jedem Fall persönlich bei uns melden. Bitte beachten Sie dabei folgendes:
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (ca. 2 Monate vor Abreise)
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Amt für Militär und Zivilschutz betreffend Auslandurlaub
- Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle mit Schriftenempfangsschein bzw. Ausländerausweis
zur Abteilung Einwohnerkontrolle