Pass

Pass und Kombi-Antrag

Der Pass oder das Kombi (Pass und IDK) sind zwingend beim kantonalen Passbüro telefonisch (Tel. 043 259 73 73, Passbüro des Kantons Zürich) oder über das Internet (schweizerpass.ch) zu beantragen. Jeder Antragsteller muss persönlich beim kantonalen Passbüro vorsprechen. Minderjährige oder nicht mündige Personen erscheinen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können.

Bei der Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) bringen Sie vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen mit (bei Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Verlustanzeige). Neu eingebürgerte Personen bringen den bestehenden ausländischen Reisepass mit.

Zudem können namentlich folgende Dokumente von der antragstellenden Person verlangt werden:

  • Personenstandsausweis
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
  • Nachweis der elterlichen Sorge
  • Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
  • Begründung für amtliche Ergänzungen
  • Begründung für Austauschpass

Das zur Ausstellung eines Passes benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es muss kein Foto mitgebracht werden. Es kann aber auf eigenen Wunsch ein digitales Foto auf USB-Stick mitgebracht werden, das den Qualitätsanforderungen des Bundesamtes für Polizei  [PDF, 1.00 MB] entspricht.

Bitte beantragen Sie Ihre Ausweise rechtzeitig. Die Ausfertigung und Zustellung dauert ca. 10 Arbeitstage.

Weitere Informationen zum Schweizer Pass (provisorischer Pass, Gültigkeit der alten Pässse, und zu den Gebühren und Gültigkeit, finden Sie hier Merkblatt_Pass_ID [PDF, 195 KB]

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