Handlungsfähigkeitszeugnis

Dieses Zeugnis bestätigt, dass die betreffende Person volljährig (mündig) und nicht bevormundet (urteilsfähig) ist. Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Einwohnerkontrolle in Zusammenarbeit mit dem Vormundschaftssekretariat ausgestellt und kann online oder telefonisch bestellt werden. Das Dokument kann am Schalter der Einwohnerkontrolle abgeholt oder mit Rechnung zugestellt werden.

Notwendig für

  • Erwerb oder Verkauf von Liegenschaften (Notariat)
  • Geschäftseröffnungen
  • Auslandgeschäfte usw.

Kosten:

Abholen des Handlungsfähigkeitszeugnisses: CHF 30.00
Versand des Handlungsfähigkeitszeugnisses: CHF 33.00

 

zur Abteilung Einwohnerkontrolle