Baugesuch
Eine Baubewilligung ist erforderlich für die Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen sowie die Beseitigung von Gebäuden in Kernzonen (§ 309 PBG).
Baugesuchsunterlagen
Für Bauvorhaben sind in der Regel folgende Pläne und Unterlagen erforderlich (§ 3 BVV)
- Baugesuchsformulare (3fach)
- Aktueller Katasterplan mit eingetragenen Baulinien und eingezeichnetem Bauvorhaben
- Aktueller Grundbuchauszug (erhältlich beim Notariat, Grundbuch- und Konkursamt Feuerthalen)
- Projektpläne wie Grundrisse, Ansichten, Schnitte (3fach)
In den Plänen sind abzubrechende Teile gelb und neue Teile rot anzulegen (§ 4 BVV). Je nach Art und Lage des Bauvorhabens sind weitere Unterlagen notwendig (§ 5 BVV).
Das Baugesuch und sämtliche Unterlagen sind zu datieren und von der Bauherrschaft, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen (§ 6 BVV ). Sämtliche Gesuchsunterlagen sind anschliessend dem Bauamt einreichen.
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