Stundungsgesuch für definitive Steuern
Die Schlussrechnung ist innert 30 Tagen nach Zustellung zu begleichen. Bei verspäteten Zahlungen können in Anwendung von §174 Abs. 1 StG Zinsen nachbezogen werden. (VO Stg 51)
Verfahren: Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, werden wir Ihnen unseren Entscheid mitteilen.