Steuererklärung: Gesuch um Fristerstreckung
Gesuche um Fristerstreckung sind vor deren Ablauf zu stellen. Die Fristen können längstens bis 30. November verlängert werden. Bei Selbständigerwerbenden ist bereits eine verlängerte Frist bis 30. September auf der Steuererklärung eingetragen.
Wichtig: Das Gesuch wird nicht bestätigt. Bitte drucken Sie diese Seite als Beleg aus.